Sicherheit in der Gentechnik

Seminardetails

20253201

Das Seminar ist eine vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter/innen sowie Beauftragte für die biologische Sicherheit gentechnischer Anlagen.

 

Es zielt darauf ab, den Teilnehmer/innen Kenntnisse in Fragen der biologischen Sicherheit insbesondere die Lehrinhalte gemäß § 28, Abs. 5 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung zu vermitteln.

 

Inhalte:

- Allgemeine Einführung in Rechtsvorschriften

- Internationale Regelungen zur Anwendung der Gentechnik unter besonderer Berücksichtigung der EG-Richtlinien

- Das Gentechnikrecht (Das Gentechnikgesetz und seine Verordnungen)

- Seuchenrechtliche Vorschriften

- Arbeitsschutzregelungen

- Weitere Regelungen zum Gentechnikrecht

- Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikrobiologie

- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik

- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung

- Umwelterwägungen bei unbeabsichtigter oder gezielter Freisetzung

- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien und Produktionsbereiche

- Bau und Ausrüstung der Einrichtungen

- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung

- Organisatorische Maßnahmen

- Sichere Arbeitsweise, bewusstes Handeln.

 

 

Gemäß § 28 Abs. 3 GenTSV in der ab dem 01.03.2021 gültigen Fassung müssen die bei dieser Fortbildung vermittelten Kenntnisse alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.

14.01.2025 von 10:00 - 17:00 Uhr
15.01.2025 von 10:00 - 17:00 Uhr

03.01.2025

430 EUR
330 EUR (Seminargebühr ZWW Besch, RLP, MA öD)
200 EUR (Seminargebühr ZWW Mitarbeiter JGU)
150 EUR (Seminargebühr ZWW Studierende RM-Unis)

Angesprochen sind Personen,die als Projektleiter/innen oder Beauftragte für die Biologische Sicherheit in Industrie und Forschung bestellt werden sollen, sowie Biologen, Mediziner und Sicherheitsfachkräfte mit molekularbiologischen oder biotechnologischen Kenntnissen.

Vorausgesetzt werden eingehende Kenntnisse der allgemeinen Mikrobiologie, Kenntnisse in klassischer und molekularer Genetik sowie praktische Erfahrungen im Umgang mit Mikroorganismen. Grundkenntnisse der Immunologie sind wünschenswert. Da die Veranstaltung in deutscher Sprache abgehalten wird, wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über ausreichende aktive und passive Deutschkenntnisse verfügen, um der Fortbildung folgen und eventuelle Fragen klären zu können. Kann der Nachweis dieser Kenntnisse nicht geführt werden, wird in der Regel kein Zertifikat über die Teilnahme an der Veranstaltung erteilt.