Gleichstellungsbeauftragte - Was darf sie? Was muss sie? Was darf sie nicht?

Seminardetails

20251205

Die Aufgaben und Zuständigkeiten einer Gleichstellungsbeauftragten sind vielfältig und umfassend. Zusätzlich sind sie so verschieden und unterschiedlich wie die Arbeitsorte, an denen sie beschäftigt und aktiv tätig sind.

Diese Vielfalt zeigt sich vor allem beim Amtseintritt von Gleichstellungsbeauftragten. Es gibt zwar das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das die Grundlage der Aufgabenfelder bildet und bietet, allerdings geht die Fülle der Aufgaben vor Ort oft darüber hinaus und manchmal werden Zuständigkeiten übertragen, die mit der originären Arbeit nicht immer kompatibel sind.

Wird eine Gleichstellungsstelle erstmalig eingerichtet, gibt es für die neue Gleichstellungs-beauftragte meist keine Möglichkeit zur Einarbeitung. Bei Wechseln finden in der Praxis aus Kostengründen eher selten überlappende Einarbeitungszeiten statt. Das bedeutet, dass in der Regel sowohl die Frauen, die eine Stelle neu aufbauen als auch „Nachfolgerinnen“ in ihren Aufgabenfeldern „ins kalte Wasser geworfen werden“. Sie müssen sich alleine mühsam und oft konfliktreich „freischwimmen“.

Dieses Seminar greift diese Problematiken auf und liefert Ansatzpunkte, Ideen, Gesetzliches, Vernetzungen, Fallstricke sowie die Themen rund um die Gleichstellung. Es liefert Hilfestellungen für einen gelingenden Neuanfang und das eingebunden in den Slogan: „Gleichstellungsbeauftragte: ‚Was darf sie? Was muss sie? Was darf sie nicht?‘“.

09.10.2025 von 09:30 - 16:30 Uhr

Frau Marlene Isenmann-Emser

18.09.2025

165 EUR