Der Gleichstellungsplan als praxistaugliches Instrument der PE - auf Basis des Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz

Seminardetails

20241204

Die Erstellung eines Gleichstellungsplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In der Praxis treten häufig Fragen dazu auf, wie ein Plan angelegt werden kann, dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird. In diesem Seminar wird herausgearbeitet, wie ein solcher Plan praxisgerecht aufgestellt werden kann und inwiefern sich Frauenförderung und Personalentwicklung gut ergänzen. Empfehlungen für den Maßnahmenteil und praxisorientierte Tipps runden die Seminarinhalte ab.

 

Antworten finden Sie zu folgenden Fragen:

- Was ist ein Gleichstellungsplan?

- Wer stellt den Gleichstellungsplan auf?

- Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte dabei?

- Wie lässt sich der Gleichstellungsplan in die Personalentwicklung einbinden?

 

Nach der Erarbeitung von theoretischen Grundlagen im ersten Teil der Veranstaltung ist der zweite Teil der Praxis gewidmet. Hier besteht Gelegenheit, den Gleichstellungsplan der eigenen Verwaltung genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.

12.06.2024 von 09:30 - 16:30 Uhr

Frau Marlene Isenmann-Emser

22.05.2024

165 EUR

Das CAS wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Beschäftigte in der Personal- und Organisationsentwicklung sowie Frauenreferate und an alle, die an Gleichstellungsfragen interessiert sind.